Recht & Richtlinien

Hier erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Inklusion und Theater, sowie Musical-Produktionen. Es werden die zentralen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten dargestellt, ohne alle Vorschriften in Detail auszubreiten. Ziel ist , Orientierung zu bieten und die wichtigsten Aspekte verständlich zusammenzufassen.

Diese Informationen sind KEINE Rechtsberatung!

1. Gesetzliche Grundlagen

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
 
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) – zentrale Bestimmungen

§ 1 Ziel des Gesetzes
das Gesetz will, dass Menschen mit Behinderung keine Nachteile haben. Alle sollen die gleichen Chancen haben.

§ 3 Wer ist gemeint
Menschen mit Behinderung sind z. B. Leute mit körperlichen, geistigen oder Sinnesproblemen. Diese Probleme können das Leben schwerer machen.

§ 4 Barrierefreiheit
Alles im Theater soll so gebaut oder gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen es benutzen können. Sie sollen Dinge ohne fremde Hilfe finden, erreichen und benutzen können. Das gilt z.B. für Gebäude, Wege, Technik, Informationen und Kommunikation.

§ 7 Benachteiligungsverbot
Niemand darf Menschen mit Behinderungen schlechter behandeln.

§ 8 Umsetzung
Theater und öffentliche Stellen müssen dafür sorgen, dass alles barrierefrei ist, soweit es möglich und zumutbar ist.

§ 9 Kommunikation
Menschen mit Hör- oder Spracbehinderung dürfen Hilfen wie Gebärdensprache oder andere Geräte benutzen, um alles zu verstehen.

Sozialgesetzbuch (SGB IX)

§1 Selbstbestimmung und Teilhabe

Menschen mit Behinderung sollen so unterstützt werden, dass sie selbständig leben und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Musterbauordnung (MBO)

Die MBO ist nur eine Empfehlung an die Bundesländer und gilt als Orientierung.  Sie enthält Standards und ist keine Verpflichtung für Theater.

§ 50 Barrierefreies Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude

Regelt, dass alle öffentlich zugänglichen Teile eines Gebäudes barrierefei sein müssen.

Definiert, dass die Nutzung ohne fremde Hilfe möglich sein muss.

Betrifft Zugänge, Toiletten, Fluchtwege, Sicht- und Hörhilfen.

Landesbauverordnung (LBO)

Barrierefreiheit in Theatern

Die LBO regelt verbindlich, dass Gebäude, wie z.B. Theater, barrierefrei gebaut oder angepasst werden müssen. Alle Menschen (Besucher, Mitarbeiter und Künstler) sollen die Gebäude selbständig und ohne fremde Hilfe nutzen können.

2. Verantwortlichkeiten im Theater

Jedes Theater möchte, dass alle Menschen ihre Räumlichkeiten nutzen können. Damit es klappt, gibt es bestimmte Dinge, auf die man achten sollte. Die folgenden Checklisten helfen, dass Zugänge, Räume und Angebote barrierefrei sind oder gemacht werden können.

Eingänge und Wege

1. Alle Eingänge sind stufenfrei oder mit Rampe erreichbar

2. Türen sind breit genug für Rollstühle

3. Wege sind klar gekennzeichnet und gut beleuchtet.

Sitzplätze

1. Es gibt Plätze für Rollstuhlfahrer

2. Begleitpersonen können neben dem Rollstuhlfahrer sitzen

3. Sitzplätze sind von den Eingängen gut erreichbar

Toiletten und Umkleiden

1. Toiletten sind barrierefrei

2. Umkleiden für Künstler sind (für die Künstler) gut zugänglich

3. Alles ist gut ausgeschildert

Sicht und Hörhilfen

1. Induktionsschleifen oder andere Hörhilfen für Menschen mit Höfgeräten

2. Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderungen

Verantwortung

Die Theaterleitung und das Gebäudemanagement prüfen regelmäßig:

1. Sind alle möglichen Punkte umgesetzt?

2. Funktionieren Hilfsmittel wie Aufzüge oder Höranlagen?

Ziel ist es, dass jeder das Theater selbständig nutzen kann. Besucher, Mitarbeiter und Künstler.

3. Spielräume & Umsetzung

Spielräume bedeutet:

Nicht alles muss immer gleich gebaut werden, solange es die Grundprinzipien der Barrierefreiheit erfüllt.

Theater können kreative Lösingen finden, z. B. mobile Rampen, temporäre Hilfen, flexible Sitzplatzanpassungen.

Wichtig ist, dass Besucher, Mitarbeiter und Künstler die Räume selbständig nutzen können, auch wenn nicht jede technische Vorgabe 100 % umgesetzt wird.

Umsetzung in der Praxis:

Planung vor Bau oder Umbau: Checklisten und Vorschriften prüfen.

Kontrolle während des Betriebs:

Funktionieren Rampen, Aufzüge, Hilfsmittel?

Regelmäßige Anpassungen:

Bei neuen Produktionen oder Umbauten prüfen, ob Barrierefreiheit weiterhin gewährleistet ist.

Information für Besucher:

Wege, Hilfen, Sitzplätze klar kimmunizieren.

Ziel:

Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben, aber Theater können praktisch und flexibel Lösungen finden, die zum Gebäude und zur Produktion passen.