Recht & Richtlinien
Hier erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Inklusion und Theater, sowie Musical-Produktionen. Es werden die zentralen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten dargestellt, ohne alle Vorschriften in Detail auszubreiten. Ziel ist , Orientierung zu bieten und die wichtigsten Aspekte verständlich zusammenzufassen.
Diese Informationen sind KEINE Rechtsberatung!
1. Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) – zentrale Bestimmungen
Sozialgesetzbuch (SGB IX)
§1 Selbstbestimmung und Teilhabe
Menschen mit Behinderung sollen so unterstützt werden, dass sie selbständig leben und am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Musterbauordnung (MBO)
Die MBO ist nur eine Empfehlung an die Bundesländer und gilt als Orientierung. Sie enthält Standards und ist keine Verpflichtung für Theater.
§ 50 Barrierefreies Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude
Regelt, dass alle öffentlich zugänglichen Teile eines Gebäudes barrierefei sein müssen.
Definiert, dass die Nutzung ohne fremde Hilfe möglich sein muss.
Betrifft Zugänge, Toiletten, Fluchtwege, Sicht- und Hörhilfen.
Landesbauverordnung (LBO)
Barrierefreiheit in Theatern
Die LBO regelt verbindlich, dass Gebäude, wie z.B. Theater, barrierefrei gebaut oder angepasst werden müssen. Alle Menschen (Besucher, Mitarbeiter und Künstler) sollen die Gebäude selbständig und ohne fremde Hilfe nutzen können.
2. Verantwortlichkeiten im Theater
Jedes Theater möchte, dass alle Menschen ihre Räumlichkeiten nutzen können. Damit es klappt, gibt es bestimmte Dinge, auf die man achten sollte. Die folgenden Checklisten helfen, dass Zugänge, Räume und Angebote barrierefrei sind oder gemacht werden können.
Eingänge und Wege
1. Alle Eingänge sind stufenfrei oder mit Rampe erreichbar
2. Türen sind breit genug für Rollstühle
3. Wege sind klar gekennzeichnet und gut beleuchtet.
Sitzplätze
1. Es gibt Plätze für Rollstuhlfahrer
2. Begleitpersonen können neben dem Rollstuhlfahrer sitzen
3. Sitzplätze sind von den Eingängen gut erreichbar
Toiletten und Umkleiden
1. Toiletten sind barrierefrei
2. Umkleiden für Künstler sind (für die Künstler) gut zugänglich
3. Alles ist gut ausgeschildert
Sicht und Hörhilfen
1. Induktionsschleifen oder andere Hörhilfen für Menschen mit Höfgeräten
2. Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderungen
Verantwortung
Die Theaterleitung und das Gebäudemanagement prüfen regelmäßig:
1. Sind alle möglichen Punkte umgesetzt?
2. Funktionieren Hilfsmittel wie Aufzüge oder Höranlagen?
Ziel ist es, dass jeder das Theater selbständig nutzen kann. Besucher, Mitarbeiter und Künstler.
3. Spielräume & Umsetzung
Spielräume bedeutet:
Nicht alles muss immer gleich gebaut werden, solange es die Grundprinzipien der Barrierefreiheit erfüllt.
Theater können kreative Lösingen finden, z. B. mobile Rampen, temporäre Hilfen, flexible Sitzplatzanpassungen.
Wichtig ist, dass Besucher, Mitarbeiter und Künstler die Räume selbständig nutzen können, auch wenn nicht jede technische Vorgabe 100 % umgesetzt wird.
Umsetzung in der Praxis:
Planung vor Bau oder Umbau: Checklisten und Vorschriften prüfen.
Kontrolle während des Betriebs:
Funktionieren Rampen, Aufzüge, Hilfsmittel?
Regelmäßige Anpassungen:
Bei neuen Produktionen oder Umbauten prüfen, ob Barrierefreiheit weiterhin gewährleistet ist.
Information für Besucher:
Wege, Hilfen, Sitzplätze klar kimmunizieren.
Ziel:
Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben, aber Theater können praktisch und flexibel Lösungen finden, die zum Gebäude und zur Produktion passen.
